29-07-2018, 12:36
Ja, ein Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, den man (in diesem Fall) vom Arbeitgeber erhält. SV = Sozialversicherung. Krankenkasse, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung. Dass die vom Einkommen abgezogen werden, ist richtig. Der erlangte Sachwert in Form einer vom AG gestellten Unterkunft müsste eigentlich einkommenserhöhend eingepreist werden. Warte mal den Gehaltszettel ab.