29-07-2009, 10:07
Schriftlich oder überhaupt kommunizieren sollte man nur, wenn das Verhältnis zur Ex so ist, dass die Kommunikation konstruktiv und ergebnisorientiert bleibt. Alles andere heizt nur Streit an und fordert einen Schlagabtausch der (sinnlosen) Gegenargumente heraus. Wenn also keine Antwort zwingend erforderlich ist: Keine geben. Natürlich gibt es immer noch Situationen, in denen geantwortet werden muss.
Selbst wenn man der Ex mit ihren schriftlichen Ergüssen irgendwas Negatives nachweisen kann: Das interessiert einen Richter oder das Jugendamt selten. Fakt ist doch, dass sich auch auf Krawall gebürstete Damen so gut wie alles erlauben können.
Selbst wenn man der Ex mit ihren schriftlichen Ergüssen irgendwas Negatives nachweisen kann: Das interessiert einen Richter oder das Jugendamt selten. Fakt ist doch, dass sich auch auf Krawall gebürstete Damen so gut wie alles erlauben können.