30-07-2018, 18:46
Na also, gratuliere, es kann auch superglatt laufen. Wie jetzt bei dir. Es kann auch einfach nach hinten gerutscht sein. Oben steht was von 1998, das Kind ist also mittlerweile mindestens 20 Jahre alt und hat auch nach der Gesetzesänderung letztes Jahr keinen neuen Unterhaltsvorschuss beantragen können. Unterhaltsvorschuss ist seit zehn Jahren rum und für darüber hinausgehende Ansprüche ist das Jugendamt nicht mehr zuständig. Du hast es ausgesessen.