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Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren?
#45
Du kannst die Rentenversicherung nicht zur Verschwiegenheit verpflichten. Die sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft an die Behörden über dich und deine Beschäftigungszeiten zu geben. Beim Jugendamt geht das z.B. über Datenerhebung nach § 68 Abs.1 Satz 1 SGB VIII. Andere Behörden können nach anderen Rechtsgrundlagen vorgehen.
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RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - von p__ - 01-08-2018, 13:03

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