01-08-2018, 13:03
Du kannst die Rentenversicherung nicht zur Verschwiegenheit verpflichten. Die sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft an die Behörden über dich und deine Beschäftigungszeiten zu geben. Beim Jugendamt geht das z.B. über Datenerhebung nach § 68 Abs.1 Satz 1 SGB VIII. Andere Behörden können nach anderen Rechtsgrundlagen vorgehen.