02-08-2018, 15:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2018, 15:31 von Helmute2000.)
Hinterherzusteigen war auch nicht meine Absicht. Ich hatte ja schon erwähnt, das ich vier Briefe im laufe eines halben Jahres geschrieben und an den Sohn geleitet hatte. Was daran jetzt so schlimmes sein soll, ist für mich nicht ersichtlich.
Weiterhin fuhr ich auf einer Landstraße Richtung stadteinwärts, als plötzlich die Kindesmutter mit dem Sohn und einem Mitschüler in ihrem Wagen mich verfolgte.
Stadteinwärts gab es eine solchen langen Stau, das ich bequem aussteigen konnte, um die Kindesmutter darauf hinzuweisen, das ihr GewSchG Mindestabstand (200 meter) nicht bei meiner Stoßstange aufhört.
Dieser Vorfall wurde mir seitens des Gerichtes so ausgelegt, das der Sohn sich hier geängstigt fühlte, obwohl ich ja gar keinen Kontakt zu ihm suchte, sondern zu der Mutter.
In dem Kontext darf ich vielleicht anmerken, das alle Beteiligten nur darauf aus waren, mich zum wiederholten male als Gefährder zu brandmarken, das macht das Gericht in meinem Bezirk ja immer so.
Sodann behauptet der Sohn fälschlich vor der Staatsanwaltschaft, das ich ihn ständig nachstelle und belästige. Was nicht stimmte. Er konnte noch nicht einmal Fotos oder andere Beweismittel vorlegen. Doch das reicht bei dem Familiengericht um verurteilt zu werden. Kennen wir ja schon zur genüge.
Ich habe bei der hiesigen Staatsanwaltschaft nun die Gelegenheit ergriffen, um gegen den Sohn nun Strafantrag wegen wegen falscher Verdächtigung zu stellen. ich werde mich gegen diese Verleumdungen des Sohnes zur Wehr setzen. Offenbar tischen die kleinen MDJ nun alles mögliche bei der Justiz gegen mich auf.
Weiterhin fuhr ich auf einer Landstraße Richtung stadteinwärts, als plötzlich die Kindesmutter mit dem Sohn und einem Mitschüler in ihrem Wagen mich verfolgte.
Stadteinwärts gab es eine solchen langen Stau, das ich bequem aussteigen konnte, um die Kindesmutter darauf hinzuweisen, das ihr GewSchG Mindestabstand (200 meter) nicht bei meiner Stoßstange aufhört.
Dieser Vorfall wurde mir seitens des Gerichtes so ausgelegt, das der Sohn sich hier geängstigt fühlte, obwohl ich ja gar keinen Kontakt zu ihm suchte, sondern zu der Mutter.
In dem Kontext darf ich vielleicht anmerken, das alle Beteiligten nur darauf aus waren, mich zum wiederholten male als Gefährder zu brandmarken, das macht das Gericht in meinem Bezirk ja immer so.
Sodann behauptet der Sohn fälschlich vor der Staatsanwaltschaft, das ich ihn ständig nachstelle und belästige. Was nicht stimmte. Er konnte noch nicht einmal Fotos oder andere Beweismittel vorlegen. Doch das reicht bei dem Familiengericht um verurteilt zu werden. Kennen wir ja schon zur genüge.
Ich habe bei der hiesigen Staatsanwaltschaft nun die Gelegenheit ergriffen, um gegen den Sohn nun Strafantrag wegen wegen falscher Verdächtigung zu stellen. ich werde mich gegen diese Verleumdungen des Sohnes zur Wehr setzen. Offenbar tischen die kleinen MDJ nun alles mögliche bei der Justiz gegen mich auf.