02-08-2018, 16:44
Hier liegt eine gravierende Fehleinschätzung deinerseits vor. Ich habe dir geschildert, wie du von Ex, Kind und Helferindustrie gesehen wurdest und nicht, was meiner Meinung nach tatsächlich passiert ist. Ich habe dir den Mechanismus erklärt, mit dem du abgefertigt wurdest. Zu verstehen, was passiert ist ein Schritt diesen Mechanismus zu stören. Fürs zustimmende Rumheulen ist Facebook zuständig, hier jedoch gibts die kühle Analyse einer Situation und eine Betrachtung der Strategien und Möglichkeiten.
Denn das wird wieder passieren. Darauf deutet dein "nur noch wenige Monate" hin. Nix wirds in wenigen Monaten. Wenn du glaubst, mit dem Ablauf der Verfügung und/oder dem Eintritt der Volljährigkeit würde sich irgendetwas ändern, bist du auf einem katastrophalen Holzweg. Wenn du nur in entfernte Sichtweite kommst, wirst du schneller eine neue Verfügung am Hals haben wie du dich umsehen kannst. Diesmal eben durch das (volljährige) Kind statt der Mutter als Antragegegner. Unterschied: Keiner. Ergebnis: Dasselbe.
Die unwidersprochene Verfügung gegen dich jetzt hilft dabei enorm. Der Gegenseite. Und ja, für ein Verfahren bei dem der Antragsteller mit seinen Anträgen nicht durchkommt, zahlst du als Antragsgegner auch in der Regel die Kosten nicht allein. Auch wenn es erst am OLG passiert. Eine Einschätzung darüber einzuholen, ob dort noch Chancen bestanden hätten ist keineswegs abseitig. Ausser, man hat einen Lustgewinn, amtlich als Verlierer und Täter abgestempelt zu bleiben.
Denn das wird wieder passieren. Darauf deutet dein "nur noch wenige Monate" hin. Nix wirds in wenigen Monaten. Wenn du glaubst, mit dem Ablauf der Verfügung und/oder dem Eintritt der Volljährigkeit würde sich irgendetwas ändern, bist du auf einem katastrophalen Holzweg. Wenn du nur in entfernte Sichtweite kommst, wirst du schneller eine neue Verfügung am Hals haben wie du dich umsehen kannst. Diesmal eben durch das (volljährige) Kind statt der Mutter als Antragegegner. Unterschied: Keiner. Ergebnis: Dasselbe.
Die unwidersprochene Verfügung gegen dich jetzt hilft dabei enorm. Der Gegenseite. Und ja, für ein Verfahren bei dem der Antragsteller mit seinen Anträgen nicht durchkommt, zahlst du als Antragsgegner auch in der Regel die Kosten nicht allein. Auch wenn es erst am OLG passiert. Eine Einschätzung darüber einzuholen, ob dort noch Chancen bestanden hätten ist keineswegs abseitig. Ausser, man hat einen Lustgewinn, amtlich als Verlierer und Täter abgestempelt zu bleiben.