03-08-2018, 10:45
(03-08-2018, 00:02)Velocat schrieb: Kann meine Tochter nur mich auf Unterhalt verklagen oder sind dann beide Elternteile Bestandteil des Unterhaltsprozeß?
Sie kann verklagen, wen sie will. Aber sie muss die Einkommensverhältnisse des jeweils anderen Elternteil dem Zweiten zugänglich machen, um eine Haftungsquote errechnen zu können. Das ist höchst unbefriedigend, in solchen Verfahren ist der Rechtsbruch der teilzeitarbeitenden Mutter leider nicht aufzuarbeiten. Mami gammelt trotz gesteigerter Erwerbsobliegenheit Nachmittags im Freiband rum, leiiiider knapp unter Selbstbehalt, während Papi voll zahlen soll.
Eine freiwillige Wiederholung verwirkt nicht den Unterhaltsanspuch. Geht es vor Gericht, wird die Gegenseite (und der Richter!) so argumentieren, dass du froh sein sollst, dass sie sich in eine bessere Position für eine Ausbildung bringen will. Die Sorgerechtsverhältnisse spielen eine Nebenrolle. Hast du gemeinsames Sorgerecht, wirst du gefragt, wieso du dann nicht dagegen warst, hättest du dich eben besser um die schulischen Belange des Kindes gekümmert. Hast du keins, hast du eh nichts zu sagen.
Zahlung am 18. Geburtstag einstellen, abwarten was gefordert wird. Ob es dann angebracht ist, sich auf den Gerichtsweg einzulassen wirst du erst dann entscheiden können. Der ist teuer. Es herrscht Anwaltspflicht. Wenn du mit der Tochter reden kannst, sag ihr das. Das Geld landet beim Anwalt, nicht bei ihr.