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Noch mal Erbe
#2
Den Erbanspruch kann man nicht vor dem Erbfall abtreten ("...wenn meine Eltern sterben"). Gerade Testamente können ja quasi noch im Wochentakt geändert werden. Erbvertrag zu Lebzeiten des Erblassers (und Rechte daraus verkaufen) bringt auch nix, weil man die Rechte daraus erst nach dem Erbfall erwirbt.

Es gibt die sogenannte Abschichtung (mit oder ohne Abfindung). Du steigst aus der Erbengemeinschaft aus, dein Erbteil fällt zu gleichen Anteilen auf die restliche Erbengemeinschaft. Fallstricke: Die verbleibende Erbengemeinschaft schuldet dann ggf. Schenkungssteuer durch den Vermögenszuwachs (Freibetrag nur 20.000 bei Geschwistern), du bist auch weiterhin der Steuerschuldner deines Erbanteils. Du kannst dein Erbe auch an Dritte verkaufen. Dann trotzdem Erbschaftssteuer und ggf. noch Steuer auf den Kapitalertrag. Ganz am Erben kommst du auch nicht vorbei. Es gibt noch den Pflichtteil. Man könnte den Pflichtteil noch drücken mit Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers oder windigen Offshore Geschäften. Das ist aber auch alles mühsam.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Noch mal Erbe - von Austriake - 08-08-2018, 11:23
RE: Noch mal Erbe - von Sixteen Tons - 08-08-2018, 12:47
Noch mal Erbe - von CheGuevara - 08-08-2018, 19:27
RE: Noch mal Erbe - von p__ - 08-08-2018, 22:03
RE: Noch mal Erbe - von Nappo - 09-08-2018, 09:13

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