Nicht falsch verstehen ,aber mit Nachweisen will ich garnicht vor irgendein Gericht.
Wozu auch - ist bei uns doch alles soweit vereinbart.
Gut, ein paar Manipulationen am Kind - aber das kennen die - wirklich nur im Notfall eingeschalteten - Gutachter inzwischen mit verbundenen Ohren. - Was die dann daraus machen steht auf einem anderen Blatt!!!
Insoweit herrscht überhaupt kein Handlungsbedarf von meiner Seite.
Persönliche Kontakte laufen bisher rund und der Rubel rollt.
Dass unsere Korrespondenz nicht wirklich konstruktiv verlaufen wird war mir mit Erhalt ihres ersten Anschreibens klar, denn es ist wie es immer war: Sie meint es nicht böse, aber es ist halt nicht mehr drin. Kein Gesamtüberblick, gepaart mit einer erstaunlichen Verbohrtheit.
Nee, Schriftwechsel mit der Ex als wiederkehrender Nachweis, dass es besser war sich von seiner eigenen Dummheit verabschiedet und von der Exe getrennt zu haben.
Manchmal brauche ich noch meine Medizin, weil ich dazu tendiere allzu leichtfertig zu vergeben und wieder Vertrauen zu fassen, um dann einmal mehr mit meiner Offenheit auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu fallen.
Eine Entmündigung anzustreben war jetzt auch kein ernsthafter Gedanke, weil sie ja "ansonsten eine gute Mutter ist"* !
@vorsichtiger:
Dein Einwand ist angebracht, da Sonderbedarf nicht im Kindesunterhalt enthalten ist.
Und da stellt sich wieder die Frage: Sonderbedarf oder Mehrbedarf, oder der Sonderbedarf, den aber doch die Muddi nicht mehr selber geltend machen kann und bei Volljährigkeit und nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule anteilig zu gewähren wäre, oder was?
(*Aus einem der Textbausteine zu Umgangsausschlüssen, nach mütterlicher Manipulation am Kind und anschließender Kapitulation der deutschen Gerichtsbarkeit)
Wozu auch - ist bei uns doch alles soweit vereinbart.
Gut, ein paar Manipulationen am Kind - aber das kennen die - wirklich nur im Notfall eingeschalteten - Gutachter inzwischen mit verbundenen Ohren. - Was die dann daraus machen steht auf einem anderen Blatt!!!
Insoweit herrscht überhaupt kein Handlungsbedarf von meiner Seite.
Persönliche Kontakte laufen bisher rund und der Rubel rollt.
Dass unsere Korrespondenz nicht wirklich konstruktiv verlaufen wird war mir mit Erhalt ihres ersten Anschreibens klar, denn es ist wie es immer war: Sie meint es nicht böse, aber es ist halt nicht mehr drin. Kein Gesamtüberblick, gepaart mit einer erstaunlichen Verbohrtheit.
Nee, Schriftwechsel mit der Ex als wiederkehrender Nachweis, dass es besser war sich von seiner eigenen Dummheit verabschiedet und von der Exe getrennt zu haben.
Manchmal brauche ich noch meine Medizin, weil ich dazu tendiere allzu leichtfertig zu vergeben und wieder Vertrauen zu fassen, um dann einmal mehr mit meiner Offenheit auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu fallen.
Eine Entmündigung anzustreben war jetzt auch kein ernsthafter Gedanke, weil sie ja "ansonsten eine gute Mutter ist"* !
@vorsichtiger:
Dein Einwand ist angebracht, da Sonderbedarf nicht im Kindesunterhalt enthalten ist.
Und da stellt sich wieder die Frage: Sonderbedarf oder Mehrbedarf, oder der Sonderbedarf, den aber doch die Muddi nicht mehr selber geltend machen kann und bei Volljährigkeit und nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule anteilig zu gewähren wäre, oder was?
(*Aus einem der Textbausteine zu Umgangsausschlüssen, nach mütterlicher Manipulation am Kind und anschließender Kapitulation der deutschen Gerichtsbarkeit)