11-08-2018, 17:50
Ein guter Kollege von mir hat den Spiess mal umgedreht, und ist mittels "vorsorglichen Massnahmen" gerichtlich gegen Äusserungen der Ex in den einschlägigen Frauen-Facebook-Gruppen vorgegangen. Was dort grösstenteils unter Klarnamen! abgesondert wird, ist strafrechlich sehr relevant und führte dann auch zu 2 Strafanzeigen gegen seine Ex und auch Verurteilung mittels Strafbefehl. Hat seine Position im Scheidungskampf im übrigen stark verbessert. Die Ex hat und deren Frauenhausanwältin hat natürlich maximal gekotzt.