23-08-2018, 17:31
170 StGB ist doch nur ein Problem bei privilegiertem Kindesunterhalt - bei Dir geht’s doch vermutlich um Unterhalt erwachsener Kinder oder nachehelichen Unterhalt an die Ex.
Mein Verständnis wäre gewesen, dass das nicht strafbewehrt ist. Aber wir sind ja in einem leistungsfähigen Forum, da kommt die Antwort sicher und zügig.
Mein Verständnis wäre gewesen, dass das nicht strafbewehrt ist. Aber wir sind ja in einem leistungsfähigen Forum, da kommt die Antwort sicher und zügig.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)