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Urteil, öffentliche Zustellung
#5
(23-08-2018, 17:31)CheGuevara schrieb: 170 StGB ist doch nur ein Problem bei privilegiertem Kindesunterhalt - bei Dir geht’s doch vermutlich um Unterhalt erwachsener Kinder oder nachehelichen Unterhalt an die Ex.

Mein Verständnis wäre gewesen, dass das nicht strafbewehrt ist. Aber wir sind ja in einem leistungsfähigen Forum, da kommt die Antwort sicher und zügig.

Person Deines Vertrauens bevollmächtigen und durch diese Akteneinsicht verlangen lassen. Rechtsanwalt ist dafür nicht nötig. 
https://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsi...sprozessen
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Urteil, öffentliche Zustellung - von Austriake - 23-08-2018, 13:03
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Mercedes_AMG - 23-08-2018, 21:31
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Bruno - 09-09-2018, 22:16
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Bruno - 10-09-2018, 10:56

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