29-08-2018, 11:50
Zusammenwohnen führt zu einer Bedarfsgemeinschaft, nicht zu einer Ehe. Es bleibt also auf die Regelungsreichweite des SGB beschränkt. Unterstützt man solche Personen, kann man das bis zu einem Höchstbetrag sogar gemäss § 33a Abs. 1 EStG von der Steuer absetzen.
Für dich relevant ist, auf was du dich einlässt, insbesondere wichtiger wie immer zu Frauen schielen, was die wohl wollen könnten.
Zitat:Ja, die Weibsbilder lassen sich auf nichts Freiheitliches ein. Sie wollen immer den Staat mit im Boot haben, der einen dann auspresst.
Für dich relevant ist, auf was du dich einlässt, insbesondere wichtiger wie immer zu Frauen schielen, was die wohl wollen könnten.