31-08-2018, 19:25
Liebes Forum,
ich habe versucht meinen Fall zu finden, stolpere aber immer wieder über etwaige Randbedingungen und deren Berechnungsgrundlage. Hintergrund: ich lebe seit etwa vier Jahren getrennt von meiner Ex, die Betreuung unseres Sohnes (7) übernehmen wir im Wochenmodell jeweils zu 50%. Er ist bei mir gemeldet. Ich erhalte das Kindergeld und reiche die Hälfte an meine Ex weiter. Wir zahlen einander keinen Unterhalt und waren uns darüber auch einig. Ich bin selbstständig und verdiene etwa 50 000 € im Jahr. Rentenversicherung habe ich keine. Meine Ex ist freiberuflich künstlerisch tätig und erhält aufstockend Hartz IV. Ich weiß nicht, wie hoch ihre genauen Einkünfte sind, tippe aber auf durchschnittlich 500 € im Monat.
Nun kam das Jobcenter auf mich zu und forderte Unterhalt. Ich weiß, dass es dies berechtigt tut. Aber: wie viel muss ich zahlen?
Ich zahle die Schulverpflegung, drei Urlaube im Jahr (die Ex verreist nicht mit ihm), ein Gros der Kosten für neue Kleidung, den Sportunterricht.
1. Meine Fragen: muss ich prinzipiell mehr zahlen, als den Kindesbedarf nach Sozialgesetzbuch?
2. Wie hoch müssten meine Zahlungen laut Unterhaltsgesetz sein? Kann ich der Mutter fiktives Einkommen anrechnen lassen? Wie hoch wäre das?
3. Ich werde nächstes Jahr wahrscheinlich eine Wohnung kaufen und darin wohnen. Erhöht das meine Unterhaltsverpflichtung (wegen fiktiv angerechnetem Wohnwert)? Um wie viel bei ca. 130 qm?
4. Das Jobcenter hat der Mutter bereits angekündigt, notfalls beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Geht das denn überhaupt, das Kind ist doch bei mir gemeldet?
Was ich nicht will: das Hartz IV meiner Ex zu bezahlen. Für das Kind will ich da sein und auch zahlen.
Beste Grüße!
Karl
ich habe versucht meinen Fall zu finden, stolpere aber immer wieder über etwaige Randbedingungen und deren Berechnungsgrundlage. Hintergrund: ich lebe seit etwa vier Jahren getrennt von meiner Ex, die Betreuung unseres Sohnes (7) übernehmen wir im Wochenmodell jeweils zu 50%. Er ist bei mir gemeldet. Ich erhalte das Kindergeld und reiche die Hälfte an meine Ex weiter. Wir zahlen einander keinen Unterhalt und waren uns darüber auch einig. Ich bin selbstständig und verdiene etwa 50 000 € im Jahr. Rentenversicherung habe ich keine. Meine Ex ist freiberuflich künstlerisch tätig und erhält aufstockend Hartz IV. Ich weiß nicht, wie hoch ihre genauen Einkünfte sind, tippe aber auf durchschnittlich 500 € im Monat.
Nun kam das Jobcenter auf mich zu und forderte Unterhalt. Ich weiß, dass es dies berechtigt tut. Aber: wie viel muss ich zahlen?
Ich zahle die Schulverpflegung, drei Urlaube im Jahr (die Ex verreist nicht mit ihm), ein Gros der Kosten für neue Kleidung, den Sportunterricht.
1. Meine Fragen: muss ich prinzipiell mehr zahlen, als den Kindesbedarf nach Sozialgesetzbuch?
2. Wie hoch müssten meine Zahlungen laut Unterhaltsgesetz sein? Kann ich der Mutter fiktives Einkommen anrechnen lassen? Wie hoch wäre das?
3. Ich werde nächstes Jahr wahrscheinlich eine Wohnung kaufen und darin wohnen. Erhöht das meine Unterhaltsverpflichtung (wegen fiktiv angerechnetem Wohnwert)? Um wie viel bei ca. 130 qm?
4. Das Jobcenter hat der Mutter bereits angekündigt, notfalls beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Geht das denn überhaupt, das Kind ist doch bei mir gemeldet?
Was ich nicht will: das Hartz IV meiner Ex zu bezahlen. Für das Kind will ich da sein und auch zahlen.
Beste Grüße!
Karl