04-09-2018, 10:56
Hallo p____
Ich will diese Karte mit der erhöhten Erwerbsobliegenheit möglichst sanft spielen. Noch habe ich ein gutes Verhältnis zur KM und möchte auch, dass es so bleibt. Wir hatten ja die Übereinkunft nach schlechter Beratung durch das Jugendamt, dass wir einander keinerlei Unterhalt zahlen, ich aber für mehr aufkomme (weil ich das kann). Dass das Jobcenter dazwischenfunkt war mir nicht klar...
Nun also: wenn ich es richtig verstehe, ist die Unterhaltsberechnung: Bedarf des Kindes aus Düsseldorfer Tabelle. Dazu nimmt man das Gehalt des Vaters + Gehalt KM = GE und liest den Bedarf ab. Nehme ich hier das tatsächliche Gehalt, Einkommen + Hartz IV oder einen imaginären Betrag wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit?
Nun berechne ich den prozentualen Anteil meines Einkommens an GE = %E.
Ich nehme nun %E des Kindesbedarfs.
Dieses teile ich durch zwei, eine Hälfte leiste ich durch Betreuung.
Die andere muss ich bezahlen?
Und wenn dies über dem Bedarf des Kindes laut SGB liegt auch?
Also angenommen das Kind hat einen Bedarf von 400 € und ich liefere 80% zum Gesamteinkommen.
Dann müsste ich 320 € / 2 = 160 € an Unterhalt zahlen? Davon ziehe ich dann Reisen usw. ab? Und komme so auf - äh - null?
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Danke!
Ich will diese Karte mit der erhöhten Erwerbsobliegenheit möglichst sanft spielen. Noch habe ich ein gutes Verhältnis zur KM und möchte auch, dass es so bleibt. Wir hatten ja die Übereinkunft nach schlechter Beratung durch das Jugendamt, dass wir einander keinerlei Unterhalt zahlen, ich aber für mehr aufkomme (weil ich das kann). Dass das Jobcenter dazwischenfunkt war mir nicht klar...
Nun also: wenn ich es richtig verstehe, ist die Unterhaltsberechnung: Bedarf des Kindes aus Düsseldorfer Tabelle. Dazu nimmt man das Gehalt des Vaters + Gehalt KM = GE und liest den Bedarf ab. Nehme ich hier das tatsächliche Gehalt, Einkommen + Hartz IV oder einen imaginären Betrag wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit?
Nun berechne ich den prozentualen Anteil meines Einkommens an GE = %E.
Ich nehme nun %E des Kindesbedarfs.
Dieses teile ich durch zwei, eine Hälfte leiste ich durch Betreuung.
Die andere muss ich bezahlen?
Und wenn dies über dem Bedarf des Kindes laut SGB liegt auch?
Also angenommen das Kind hat einen Bedarf von 400 € und ich liefere 80% zum Gesamteinkommen.
Dann müsste ich 320 € / 2 = 160 € an Unterhalt zahlen? Davon ziehe ich dann Reisen usw. ab? Und komme so auf - äh - null?
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Danke!