Sonderpauschale für alleinerziehende gibt es nur im Residenzmodell, und wenn das Kind im Haushalt gemeldet ist.
Zitat:Der Mehrbedarf wird dann dem Elternteil gewährt, der sich hauptsächlich um das Kind kümmert. Dann besteht ebenfalls ein Anspruch auf einen Mehrbedarf für Alleinerziehende, der auf Antrag genehmigt werden kann.
Einem Alleinerziehenden steht der Zuschuss zu Hartz 4 zu, wenn dieser drei Tatbestandsmerkmale erfüllt. Dazu zählen folgende:
Zusammenleben mit dem minderjährigen Kind
Alleinige Versorgung des minderjährigen Kindes
Alleinige Pflege und Erziehung des minderjährigen Kindes