06-09-2018, 10:59
(06-09-2018, 10:43)Austriake schrieb: Antworte doch dem Jugendamt, dass du gerne die Steuerbescheide der letzten drei Jahre vorlegst, sobald du sie selber hast.
Gewinn- und Verlustrechungen unterliegen leider dem Datenschutz, sind Betriebsgeheimnis, enthalten wettbewerbs- und kartellrechtliche Informationen und werden ausser dem Finanzamt niemandem zugänglich gemacht. Man möge sich doch bitte gedulden, bis die Einkommenssteuerbescheide vorliegen.
So oder ähnlich, dann sind die wieder am Zug.
Naja, es kann gut sein, dass wegen Selbstbehalt / Mangelfall weniger Unterhalt fällig ist.
Bist du sicher, dass das Betriebsgeheimnis ist? Steht das irgendwo.
Nach meinen Empfinden müsste ein Steuerbescheid oder ne Schätzung vom Steuerberater ja reichen.