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Urteil, öffentliche Zustellung
#7
(09-09-2018, 22:16)Bruno schrieb:
(23-08-2018, 21:31)Bodenseebursche schrieb: Person Deines Vertrauens bevollmächtigen und durch diese Akteneinsicht verlangen lassen. Rechtsanwalt ist dafür nicht nötig. 
https://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsi...sprozessen

Kostenfrei bekommt man einmal pro Jahr Unterlagen, in dem man eine Auskunft nach § 15 DSGVO (mit Zusendung von Kopien) an fordert. Die bekommt man dann unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zugesendet.

Ja klar. ich schicke denen meine Adresse, an die sie die Auskunft nach §15 DSGVO schicken sollen.

Aber mit dem Vermerk, diese Adresse nicht mißbräuchlich zu nutzen und mir bitte nicht einen Gerichtsvollzieher an diese Adresse zu schicken oder gar einen Haftbefehl. Nur die Aukunft, sonst bitte nichts.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Urteil, öffentliche Zustellung - von Austriake - 23-08-2018, 13:03
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Mercedes_AMG - 23-08-2018, 21:31
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Bruno - 09-09-2018, 22:16
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Austriake - 10-09-2018, 09:45
RE: Urteil, öffentliche Zustellung - von Bruno - 10-09-2018, 10:56

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