10-09-2018, 10:56
(10-09-2018, 09:45)Austriake schrieb: Ja klar. ich schicke denen meine Adresse, an die sie die Auskunft nach §15 DSGVO schicken sollen.
Lösungsansatz:
Plan A:
- beim Gericht per Email an fragen wo du das Urteil online ein sehen kannst (sonst nicht verwendete Emailadresse und über Tor oder ähnlich gehen)
Plan B:
- bei der Anfrage deine alte Adresse als alte Adresse an geben
- angeben das du derzeit auf unbestimmte Zeit auf Reisen bist und postalisch nicht erreichbar bist (Weltreise, Schöpferische Pause, Sabattical, wohnungslos, von Nymphomanin entführt)
- daher bittest du um Zustellung der Unterlagen an einen Post zu Email oder Post zu Fax Service oder eine Person deiner Wahl (Person mit Schweigepflicht RA, Arzt, Pastor) oder guten Freund, oder Familie, und läßt dir das dann durch diese Person per Email oder Fax zu stellen
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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