10-09-2018, 21:57
(10-09-2018, 19:13)Freebird schrieb: Nicht eheliches Kind von 5 Jahren und bis her wurde kein Cent für den Unterhalt gezahlt.Wenn kein Geld da ist, mal im Forum zum Thema "Aufstockung" nach lesen ob das bei dem vorliegenden Fall greift. Wenn es der Fall sein sollte den Weg erwägen zu nutzen und das Geld beantragen und mit Hilfe dieses den laufenden KUH bezahlen. Den aufgelaufenen KUH-V werden diese jedoch wohl auch nicht übernehmen.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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