10-09-2018, 22:42
Da geht alles wild durcheinander. Verurteilt wegen §170 StGB kannst du nur in Deutschland werden. Hast du Unterhaltsschulden, können die in ganz Europa leicht und in einigen anderen Ländern mittelleicht geltend gemacht werden. Bei der Vollstreckung gilt aber immer das Landesrecht, wo vollstreckt wird.