14-09-2018, 14:07
Kontenvollmachten werden natürlich ans Bundesamt für Finanzen gemeldet. Fremdkonten mit Vollmachten nutzen absolut überhaupt nichts, um Geld zu sichern.
Klüger (in in anderer Hinsicht risikoreich) ist die Nutzung einer Partnerkarte für ein Fremdkonto, für das man keine Vollmacht hat. Geld eines Arbeitgebers darf da aber nicht drauf. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben, das ist alles so trivial und nach ein paar Sekunden Recherche klar, dass das unnötig ist. Umgang mit Pfändungen, Stufe 1 von 10. Den Threadopener wird nicht mehr interessieren, der ist seit drei Jahren weg.
Klüger (in in anderer Hinsicht risikoreich) ist die Nutzung einer Partnerkarte für ein Fremdkonto, für das man keine Vollmacht hat. Geld eines Arbeitgebers darf da aber nicht drauf. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben, das ist alles so trivial und nach ein paar Sekunden Recherche klar, dass das unnötig ist. Umgang mit Pfändungen, Stufe 1 von 10. Den Threadopener wird nicht mehr interessieren, der ist seit drei Jahren weg.