16-09-2018, 12:36
So... habe den Volljährigen aufgefordert sein Zeugniss mir zukommen zulassen. Natürlich kam keine Reaktion. Daraufhin habe ich das Zeugniss bei Gericht eingefordert, jedoch kommen die mir dass der §1686 BGB nicht mehr greift, da Kind ja erwachsen ist. Weiter steht in der absage drin, ob ich nach §1605 BGB Ausküfte über die Einküfte will. (Was natürlich nur mit RA gehen würde).
Kann es sein, dass eine erwachsene Person Unterhalt erhält und keinerlei Nachweise in From eines Zeugnisses erbringen muss? Das kann doch absolut nicht sein, oder?
Kann es sein, dass eine erwachsene Person Unterhalt erhält und keinerlei Nachweise in From eines Zeugnisses erbringen muss? Das kann doch absolut nicht sein, oder?