17-09-2018, 12:43
Du bist also Hausmann der bis 2018 ALG II bezogen hat - hast du das der UVG so mitgeteilt,
und auch nie ein Schuldanerkenntnis unterschrieben?
Dann solltest du für die letzten 5 Jahre keine Schulden haben.
Fraglich was ab jetzt festgesetzt werden könnte
- fiktives Einkommen/erlernter Beruf?
- Mindest KU?
Was machst du wenn dir deine Frau abrückt?
und auch nie ein Schuldanerkenntnis unterschrieben?
Dann solltest du für die letzten 5 Jahre keine Schulden haben.
Fraglich was ab jetzt festgesetzt werden könnte
- fiktives Einkommen/erlernter Beruf?
- Mindest KU?
Was machst du wenn dir deine Frau abrückt?