20-09-2018, 08:21
Ok, soweit habe ich das glaub ich jetzt verstanden.
Eine weitere Frage hätte ich da jetzt doch noch, da ich glaube mit dem Gericht sortiert einen Fehler gemacht zu haben.
Ich lebe in einem anderen zuständigkeitsbezirk. Seit das Kind volljährig ist, gilt da nach wie vor der Gerichtstand des ehemaligen Kindes? Oder kann ich nun, da es nicht mehr um ein Kind geht in meinem Bezirk die Unterhaltszahlung auf NULL beantragen?
Die Frage stellt sich deshalb, da die Richterin in dem Bezirk des eheml. Kindes mich gefressen hat und ich dort nur gegen Mauern laufe
Eine weitere Frage hätte ich da jetzt doch noch, da ich glaube mit dem Gericht sortiert einen Fehler gemacht zu haben.
Ich lebe in einem anderen zuständigkeitsbezirk. Seit das Kind volljährig ist, gilt da nach wie vor der Gerichtstand des ehemaligen Kindes? Oder kann ich nun, da es nicht mehr um ein Kind geht in meinem Bezirk die Unterhaltszahlung auf NULL beantragen?
Die Frage stellt sich deshalb, da die Richterin in dem Bezirk des eheml. Kindes mich gefressen hat und ich dort nur gegen Mauern laufe