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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#1
Hallo Zusammen,

mal in eigener Sache. Die Mutter und ich überlegen, im nächsten Frühjahr den Unterhalt für alle Kinder neu berechnen und titulieren zu lassen.
Sachverhalt: Die Mutter möchte keinen Beistand vom Jugendamt (wohl schlechte Erfahrungen gemacht, keine Ahnung).
Ein Anwalt würde wohl den Streitwert eines Jahresunterhalts für die Berechnung für seine Vergütung ansetzen. Was ich brauche, ist eine nachvollziehbare Unterhaltsberechnung. Es ist wohl so, daß ich vermutlich auch nach der neuen Unterhaltsfestsetzung Ansprüche auf SGBII Leistungen haben werde. Allerdings wird das Jobcenter nur solche Unterhaltstitel aktzeptieren, denen eine nachvollziehbare Unterhaltsberechnung nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben zugrunde liegt. Ich kann da also nicht irgendwelche Wunschbeträge einsetzen. Frage ist also, woher ich eine solche Berechnung bekomme, ohne dafür ein paar hundert Euro locker machen zu müssen?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von Sixteen Tons - 24-09-2018, 11:11

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