24-09-2018, 11:43
Hallo
Ich hatte Anfang Sept einen Bettelbrief an das Ja und die KM geschrieben mit der Bitte den Selbsbehalt für Berufstätige zu bewilligen.
Ausserdem die erhöhten Mietkosten und die krankheitsbedingten Mehrkosten.
Alles abgelehnt.
Begründung. Beziehern von Übergangsgeld steht generell nur der Selbstbehalt von nicht-Erwerbstätigen zu.(LSG Niedersachsen Bremen, Urteil vom 31.08.2017, L 2 R 563/15)
Bezüglich Wohnkosten hat der verpflichtete sich zu bemühen eine günstigere Wohnung zu finden . Diese bemühungen würden nicht nachgewiesen.
Die nachgewiesenen Krankheitsbedingten mehrkosten sind zu gering und aus dem Selbstbehalt von 880.-€ zu bestreiten.
Erneute Aufforderung zum titulieren bis 2.10.
Soll ich den unstrittigen Betrag titulieren?
Befristung Ende der Massnahme oder besser Ende der Schule und 2 getrennte Titel ( Aug 2019 und Aug 2020)?
Ich hatte Anfang Sept einen Bettelbrief an das Ja und die KM geschrieben mit der Bitte den Selbsbehalt für Berufstätige zu bewilligen.
Ausserdem die erhöhten Mietkosten und die krankheitsbedingten Mehrkosten.
Alles abgelehnt.
Begründung. Beziehern von Übergangsgeld steht generell nur der Selbstbehalt von nicht-Erwerbstätigen zu.(LSG Niedersachsen Bremen, Urteil vom 31.08.2017, L 2 R 563/15)
Bezüglich Wohnkosten hat der verpflichtete sich zu bemühen eine günstigere Wohnung zu finden . Diese bemühungen würden nicht nachgewiesen.
Die nachgewiesenen Krankheitsbedingten mehrkosten sind zu gering und aus dem Selbstbehalt von 880.-€ zu bestreiten.
Erneute Aufforderung zum titulieren bis 2.10.
Soll ich den unstrittigen Betrag titulieren?
Befristung Ende der Massnahme oder besser Ende der Schule und 2 getrennte Titel ( Aug 2019 und Aug 2020)?