Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#2
(24-09-2018, 11:24)Papa schrieb:
Gerade bei deinem JC wäre ich sehr vorsichtig. Sprich kein Vergleich, etc. sondern nur sattelfestes.

Die Mutter ist wieder verheiratet und der Neue arbeitet und verdient wohl einigermaßen. Also nix mit Jobcenter bei der Mutter.
Vergleich wäre immho auch in Ordnung, weil es dann immer noch das Produkt eines familiengerichtliches Verfahren wäre.
Aber so weit sind wir ja noch gar nicht. Der Unterhaltssachbearbeiter vom Jobcenter hat mir auch angeboten, den Unterhalt kostenlos zu berechnen.
Das will die Mutter allerdings auch nicht, der könnte mich ja arm rechnen, damit der Landkreis nicht so viel zahlen muß. Sie hat halt bedenken, das sie über den Tisch gezogen wird oder die Beistandschaft sie in kostenpflichtige Prozesse verwickelt. Kann man auch nachvollziehen irgendwo.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Titeländerung; gerichtsfest ? Hasserfuellter 2 4.123 21-08-2011, 16:12
Letzter Beitrag: Hasserfuellter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste