24-09-2018, 15:50
Zu den Wohnkosten steht schon viel im Thread. Wie hoch waren denn deine nachgewiesenen krankheitsbedingten Mehrkosten?
Den unstrittigen Betrag solltest du auf jeden Fall titulieren, befristet bis spätestens Volljährigkeit.
Den unstrittigen Betrag solltest du auf jeden Fall titulieren, befristet bis spätestens Volljährigkeit.