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Mietzahlung bei Trennung
#1
Hallo zusammen,

trotz Internetrecherche und Suchfunktion im Forum bin ich bei einem Punkt nicht schlauer geworden. Hoffentlich kann mir hier jemand helfen.

Situation:
verheiratet, zwei Kinder, Trennung steht  unmittelbar bevor, Frau nicht berufstätig, 84qm-Wohung in Großstadt für 900 inkl. NK (ohne Strom/Gas), ich bin alleiniger Mieter und ziehe jetzt aus der gemeinsamen Wohnung aus.

Dass ich im Außenverhältnis die Miete weiterzahlen muss, ist mir klar. Unklar ist mir allerdings, wie die Mietzahlung im Innenverhältnis berücksichtigt wird. Im Internet bin ich auf verschiedene Aussagen gestoßen, weiß aber nicht welche die richtige ist:

a) im Trennungsjahr muss ich wg. trennungsbedingtem Mehraufwand für 50% der Miete aufkommen. Da ich die gesamte Miete zahle, kann ich 450 Euro direkt vom Trennungsunterhalt abziehen.

b) ich kann die gesamte Mietzahlung von 900 € von der Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Trennungsunterhalts abziehen, was bedeuten würde, dass ich 3/7 der 900 "zurückbekomme", also etwas weniger als unter a)

c) ich muss nur für den Mehraufwand aufkommen, der daher rührt, dass meine Frau und Kinder in einer zu großen Wohnung leben. Da die Mieten in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind und eine deutlich kleiner Wohnung mittlerweile auch mindestens 700 € kosten würde, müsste ich also die Differenz von 200 € zahlen.

Ist eine der Versionen richtig? Ich bin da ratlos. Unabhängig davon ist mir natürlich daran gelegen, dass meine Kinder in der Wohnung weiter wohnen werden, damit sie in ihrem gewohnten Umfeld und nah an Schule/Kindergarten und Freunden leben.

Und wie sieht es nach Ablauf des Trennungsjahres aus? Muss ich dann keine Mieter mehr zahlen?

Vorab danke für Eure Antworten.

Kailash
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Mietzahlung bei Trennung - von Kailash - 25-09-2018, 12:57
RE: Mietzahlung bei Trennung - von p__ - 25-09-2018, 15:03
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