28-09-2018, 09:08
Zitat:Im Grunde bin ich ja schuldig, da ich ihm ja angedroht hatte, dass ich den unterhalt so lange ei stellen werde, bis er mir den Nachweis liefert in vorm von den zeugnissen. Diese habe ich bis heute noch nicht. Er hat das Geld ebenfalls nicht. Da aber nich der title existiert, bin ich ja lt. Deutschem Recht schuldig
Hä? Lies Dich doch bitte mal ein, was die Voraussetzungen für eine Verurteilung sind. Und "p" hat doch oben schon erklärt, was passieren wird. Kopfschüttel.