28-09-2018, 10:34
(28-09-2018, 10:18)Kailash schrieb: Begonnene Berufsausbildung von ihr auf eigenen Wunsch abgebrochen, obwohl Betreuung der Kinder zu 100% gesichert war.
Und du hast es zugelassen, wird man dir sagen. Sie hat also keine verwertbare Berufsausbildung. Im Unterhaltsrecht zählt das, was ist und nicht das, was die Eheleute in der Ehe mal dazu erwähnt haben. Die Rollenverteilung ist Sache der Eheleute. Was dabei hinten rauskommt, begründet den Anspruch.