28-09-2018, 11:20
Zitat:Wenn du den unverzeihlichen Kardinalfehler begangen hast, jemand zu heiraten, dem schon damals nur ein Leben als Geringverdienerin oder Unterhaltsempfängerin möglich war, weil Sprache, Ausbildung kein eigenständiges Leben ermöglichen, dann ist dir kaum zu helfen und du wirst dich auch mit dem Thema "lebenslanger Unterhalt" auseinandersetzen müssen.Ich frage mich aber, welche ehebedingten Nachteile meine Gattin denn davongetragen haben soll, die eine unbefristete Unterhaltszahlung rechtfertigen würde. Mir fallen nur ehebedingte Vorteile ein.....
Da gibt es im Internet doch ein Urteil zu einer ähnliche Konstellation, wo man zu dem Beschluss kam, das für die Abwägung der Befristung das theoretisch erzielbare Einkommen im Heimatland des Unterhaltsempfängers heranzuziehen ist. Da dieses im Falle meiner Frau nur mit Glück im dreistelligen Eurobereich liegt, wäre selbst ein Halbtagsjob an der Kasse von McDonalds noch deutlich besser...
Kennt ihr tatsächliche Urteile aus der Zeit nach 2008, wo der nacheheliche Unterhalt für die damals ausländische Frau nicht begrenzt wurde??