28-09-2018, 16:55
Ein Titel hat in einem Strafverfahren zur Unterhaltspflichtverletzung überhaupt nichts zu sagen. Zwingend Voraussetzung ist, dass der Richter sich nicht auf frühere zivilrechtliche Verpflichtungen verlassen darf, sondern eine eventuelle Unterhaltspflicht selber und neu ermitteln muss. Man muss dir nachweisen, dass du tatsächlich unterhaltspflichtig warst, ganz egal was in einem Titel stand.
Du solltest dich freuen, dass dein Kind Dinge unternimmt, die dir in Wirklichkeit gar nicht schaden, sondern seine eigenen Unterhaltsansprüche erschüttern.
Mach jetzt keine Aktionen, sondern gibt die Sache am Anwalt in die Hände.
Zitat:Wenn ich euch richtig verstehe, dann sollte ich mich freuen, dass mich das eigene Kind anzeigt... juhu.
Du solltest dich freuen, dass dein Kind Dinge unternimmt, die dir in Wirklichkeit gar nicht schaden, sondern seine eigenen Unterhaltsansprüche erschüttern.
Mach jetzt keine Aktionen, sondern gibt die Sache am Anwalt in die Hände.