28-09-2018, 20:31
(28-09-2018, 19:56)fragender schrieb: Also, dann zahle ich den laufenden Monat und pünktlich zum nächsten Monat. Die Anzeige soll dann der Anwalt nehmen und zum Anlass nehmen den u ter halt auf 0 zu setzen. Läuft das wieder vor dem FamFg oder diesmal vor dem Amtsgericht?
Ich frage deshalb, da ich ja in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger gestellt bekommen müsste, oder?
Lass mal den Strafverteidiger aus dem Spiel. Du hältst einfach den Mund und verweigerst die Aussage. Wenn die Polizei anruft legst Du auf und natürlich kommst Du ohne Anwalt niemals zu einer Einvernahme.
Wer aussagt, wird verurteilt. Zitat eines bekannten Strafverteidigers in der Schweiz. Fahre mal etwas den allgemeinen Stress runter und beruhige Dich, am besten ohne Alkohol.
PS: Und zahlen würde ich nicht. Das Geld könnte am Ende futsch sein.