05-10-2018, 16:05
(05-10-2018, 11:39)Velocat schrieb: Kind fordert aber nur von mir Unterhalt. Auf welchen Weg ist es mir möglich das Muttis Einkommen auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet wird und in die Berechnung mit einfließt. Mutti entzieht ja durch Teilzeit ihrer Unterhaltspflicht. Das Kind selbst hat kein Interesse Mutti in Haftung zu nehmen.
Fehlen dir die genauen Konditionen, die gearbeitete Stundenzahl der Ex? Müsste eigentlich auf dem Gehaltszettel stehen. Aufgabe des Kindes ist es, diese Informationen (Steuererklärung, Gehaltsnachweise) vor dir und von der Mutter einzufordern und jeweils dem Anderen vorzulegen. Direkte Verpflichtungen oder Rechte zwischen Dir und der Mutter existieren nicht mehr. Das Kind muss die Nachweise verlangen und plausibel nachvollziehbar Unterhalt fordern. Berechnet, wie es Simon schon beschrieben hat.
Eine Unterhaltsforderung des Kindes, die ausser acht lässt dass die Mutter unbegründet Freizeitvergnügen statt Verdienst betreibt, würde ich ablehnen, aber keine Gegenrechnung aufmachen wenn dir die Beschäftigungsquote der Mutter verheimlicht wurde. In diesem Fall wird dich das Kind verklagen müssen oder die Nachweise dafür bringen, so dass korrekt unter Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens der Mutter berechnet werden kann. Dann fragt der Richter und es wird teuer für alle, denn es herrscht Anwaltspflicht.
Leider wirst du wahrscheinlich auch erleben, wie unglaublich weich ganz plötzlich der Begriff der gesteigerten Erwerbsobliegenheit vor Gericht wird, wenn ab 18 auch die liebe Mutter zu zahlen hätte. Was vorher mit Strafanzeigen und Gefängnisdrohung bis hin zur wirtschaftlichen Totalvernichtung gnadenlos gegen den Vater durchgeprügelt wird, wird zum süssen, leisen zwitschern sobald es an die neu in die Pflicht eingetretene Mutter gerichtet werden müsste. Ein typischer Sachverhalt, in dem der verlogene, mütterbevorzugende Sexistenscheiss der Juristen besonders deutlich zu Tage tritt.