06-10-2018, 10:55
Wegen der Strafanzeige braucht man keinen Anwalt. Vor allem nicht wegen einer von der Ex. Das Personal, das die bearbeitet wird schon längst die Augen verdrehen. "Die schon wieder".
Das Verfahren wegen dem alleinigen Sorgerecht wird schnell und eindeutig zu Ende gehen. Es wird einen Beschluss geben, der der Ex den Umzug ermöglicht. Es gibt keinen in Juristenaugen gewichtigen Grund, der gegen den Umzug spricht. Umgang wird dadurch nicht behindert weil es keinen gibt, Stabilität und Kontinuität war noch nie ein Grund wenn der Vater es fordert. Es geht jetzt nur darum, sich an diesem Müll nicht zum Mittäter zu machen. Beantragt weiterhin gemeinsame Sorge. Begründung Kontinuität bezüglich Schule, Umgebung, Verwandten und fehlende Erziehungseignung der Mutter.
Es ist nicht so, dass die Mutter bei gemeinsamer Sorge nicht mit den Kindern ins Ausland umziehen kann. Aber dann greift Art. 3 HKÜ und der Vater kann die Rücküberstellung veranlassen. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Umzug im Inland. Im Inland fehlen einfach (mit voller Absicht) die Rechtsmittel, um ertrotzte, eigenmächtige Entscheidungen eines Elternteils wieder zurückzustellen.
Das Verfahren wegen dem alleinigen Sorgerecht wird schnell und eindeutig zu Ende gehen. Es wird einen Beschluss geben, der der Ex den Umzug ermöglicht. Es gibt keinen in Juristenaugen gewichtigen Grund, der gegen den Umzug spricht. Umgang wird dadurch nicht behindert weil es keinen gibt, Stabilität und Kontinuität war noch nie ein Grund wenn der Vater es fordert. Es geht jetzt nur darum, sich an diesem Müll nicht zum Mittäter zu machen. Beantragt weiterhin gemeinsame Sorge. Begründung Kontinuität bezüglich Schule, Umgebung, Verwandten und fehlende Erziehungseignung der Mutter.
Es ist nicht so, dass die Mutter bei gemeinsamer Sorge nicht mit den Kindern ins Ausland umziehen kann. Aber dann greift Art. 3 HKÜ und der Vater kann die Rücküberstellung veranlassen. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Umzug im Inland. Im Inland fehlen einfach (mit voller Absicht) die Rechtsmittel, um ertrotzte, eigenmächtige Entscheidungen eines Elternteils wieder zurückzustellen.