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Zusammenlegung Umgangs- und Scheidungsverfahren?
#2
Das wird nicht mehr im Verbund zusammengelegt, über Umgang wird ohnehin früh entschieden und das Verfahren ist bereits mit eigenem Aktenzeichen anhängig.

Umgekehrt wärs anders, wenn erst die Scheidung läuft und dann separat Umgang eingeklagt wird.
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RE: Zusammenlegung Umgangs- und Scheidungsverfahren? - von p__ - 08-10-2018, 20:06

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