09-10-2018, 11:02
Sandro Groganz (siehe http://jugendamt-straftaten.de/author/sandro/ und noch vieles mehr) ist noch voll in der aktiven Unruhephase, in der wir fast alle mal waren und die bie allen endet, weil das kein Mensch länger durchhält. Ich hatte den starken Eindruck, den hat die Knofl durch Fragen und Schnitt gefasster gemacht wie er im Moment ist. So wie sie Detlef als Beton-Detlef dekorierte. Die Szene mit dem Caddy, das sollte aussehen wie ein Unbelehrbarer, der ungerührt an einem Beton-Kriegsbunker herumhämmert.
Was sie nicht wollte und immer noch nicht begriffen hat, aber damit vermittelte: Nur der Betonblock steht noch und lacht, die Anderen besorgten, eifrigen, rechtsweg beschreitenden, sich abarbeitenden Väter weinen über die Verluste und argumentieren in den Wind hinein, der sie umgeworfen hat.
Die Versager im öffentlichen Dienst werden das nicht tun, aber bei einem handlungsfähigen Chef würden dort jetzt Köpfe rollen. §6 UVG nicht zu kennen und das noch öffentlich zu verkünden ist so, wie wenn ein Berufsfahrer noch nie von Ampeln gehört hat und nicht weiss, was sie anzeigen. Das ist wohl der Witz überhaupt, alle möglichen drakonischen Strafen für Nichtzahler zu fordern, aber zu blöde um die Auskunftsrechte zu nutzen! Und dann der rentennahe Kerl im JA Köln - öffentlich über den Fall sprechen darf er gar nicht. Er hat die Grenzen überschritten.
Die jährliche Auskunftsaufforderung ist üblich, weil es nur einen vollautomatischen Formbrief kostet. Es ist auch legal, weil es sich nicht um die unterhaltsrechtliche Auskunft nach §1605 BGB handelt, sondern um eine gnädige Anfrage, bei der das Jugendamt anbietet eine Aufschiebung der Vollstreckung zu verlängern wenn man Männchen macht. Das macht sich an Unterhaltsschulden fest, nicht an gemäss Titel bezahltem Unterhalt. Da sass Knofl wieder die Schnittschere zu locker, aber ist ja auch egal.
Was sie nicht wollte und immer noch nicht begriffen hat, aber damit vermittelte: Nur der Betonblock steht noch und lacht, die Anderen besorgten, eifrigen, rechtsweg beschreitenden, sich abarbeitenden Väter weinen über die Verluste und argumentieren in den Wind hinein, der sie umgeworfen hat.
Zitat:Prinzipiell haben die wohl einfach keine Manpower um Dinge durchzusetzen.
Was die jährliche Aufforderung der Auskünfte soll, frage ich mich aber schon. Sind doch nur alle zwei Jahre statthaft?
Die Versager im öffentlichen Dienst werden das nicht tun, aber bei einem handlungsfähigen Chef würden dort jetzt Köpfe rollen. §6 UVG nicht zu kennen und das noch öffentlich zu verkünden ist so, wie wenn ein Berufsfahrer noch nie von Ampeln gehört hat und nicht weiss, was sie anzeigen. Das ist wohl der Witz überhaupt, alle möglichen drakonischen Strafen für Nichtzahler zu fordern, aber zu blöde um die Auskunftsrechte zu nutzen! Und dann der rentennahe Kerl im JA Köln - öffentlich über den Fall sprechen darf er gar nicht. Er hat die Grenzen überschritten.
Die jährliche Auskunftsaufforderung ist üblich, weil es nur einen vollautomatischen Formbrief kostet. Es ist auch legal, weil es sich nicht um die unterhaltsrechtliche Auskunft nach §1605 BGB handelt, sondern um eine gnädige Anfrage, bei der das Jugendamt anbietet eine Aufschiebung der Vollstreckung zu verlängern wenn man Männchen macht. Das macht sich an Unterhaltsschulden fest, nicht an gemäss Titel bezahltem Unterhalt. Da sass Knofl wieder die Schnittschere zu locker, aber ist ja auch egal.