(09-10-2018, 16:09)CheGuevara schrieb: Da geht es darum, durch eigenen begründbaren und nicht offensichtlich willkürlichen „Einkommensverzicht“ die Exe zum Arbeiten zu bringen.
Dazu braucht es keine Anregung, die hat sie in dem Fall sowieso:
Sie verdiente 3,6 k brutto, macht etwa 2,2 k netto.
Er hat 3,2 k netto. Sagen wir, er kann (worst case) nur 200 € bereinigen. Dann zahlt er rund 300 € KU und es verbleiben dann noch 2,7 k. Wenn die nach dem Prinzip 3/7 (sie) und 4/7 (er) aufgeteilt werden, dann bekommt sie 1.150 € BU (im 3. Jahr, wenn sie kein eigenes Einkommen mehr hat).
Das heißt, sie hat netto für sich 1,000 € weniger als wenn sie arbeiten würde. Also wäre daheim bleiben ein Riesenverlust für sie.