14-10-2018, 22:11
Umgang hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts zu tun. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht klagst du ein, wenn das Kind bei dir leben soll und die Mutter dagegen ist. Eine solche Klage wirst du allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren. Dir gehts jetzt um eine Umgangsregelung?
Zur Miete siehe https://www.finanztip.de/mietvertrag-scheidung/
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