15-10-2018, 11:19
Euer Anwalt wird sicher daran gedacht haben, den Satz zu betonen, dass für eine Klage keinerlei Anlass bestand und die völlige Nichtexistenz eines Rechtsschutzbedürfnisses. Mit diesem Argument würde ich auch eventuelle Kosten ablehnen, die man euch vermutlich wieder unterjubeln will.
Alles unterschreiben, naja, hätte ich nicht gemacht, wundert mich aber auch nicht. Verletzung der Schulpflicht - geschenkt. Es könnte sein, dass die Ex wieder recht bald zurück ist. Schliesslich muss sie sich in Irland dauerhaft finanzieren. Welche Dauer-Achterbahnfahrten die Dame hinlegt, wisst ihr ja aus leidvoller Erfahrung.
Wegen Kindesunterhalt: Es gibt zwar miese Tricks, aber normalerweise gilt das Recht am Wohnort der Kinder. Ich kenne die Regelungen in Irland nicht, könnte aber sein dass die Sätze dort niedriger sind.
Alles unterschreiben, naja, hätte ich nicht gemacht, wundert mich aber auch nicht. Verletzung der Schulpflicht - geschenkt. Es könnte sein, dass die Ex wieder recht bald zurück ist. Schliesslich muss sie sich in Irland dauerhaft finanzieren. Welche Dauer-Achterbahnfahrten die Dame hinlegt, wisst ihr ja aus leidvoller Erfahrung.
Wegen Kindesunterhalt: Es gibt zwar miese Tricks, aber normalerweise gilt das Recht am Wohnort der Kinder. Ich kenne die Regelungen in Irland nicht, könnte aber sein dass die Sätze dort niedriger sind.