Mit Stoppen meinte ich übrigens sich wehren gegen zu hohe, zu lange laufende Pfändung und unberechtigte Forderungen.
Also ich lese aus §850d.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind hälftig pfändbar.
"Dem Schuldner ist [..] so viel zu belassen, als er [..] zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger [..] bedarf."
Wie ist das gemeint? Wer also z.B. 1500€ Unterhalt an Frau und Kind monatlich zu zahlen hat, der darf nicht tiefer als 1500€ netto gepfändet werden, damit er im Folgemonat diese 1500€ als Unterhalt überweisen kann, oder wie? Demnach wären ja alle Gelder, die ein Unterhaltspflichtiger selbst für Miete (Hartz4-Wohnloch), Nahrung, Strom, Wasser, Heizung zwingend benötigt, pfändbar.
Wer Unterhalt nicht zahlt, wird früher oder später gepfändet keine Frage. Die Frage ist aber, ob die Unterhaltsberechtigte immer wieder neue Pfändungen vornehmen muss, wenn einer gar nicht zahlt.
Also z.B. im Monat X nichts bezahlt, dann wird Konto/Lohn gepfändet.
Was wenn man danach weitehrin nichts bezahlt? Läuft die Pfändung weiter oder muss eine neue in die Wege geleitet werden?
Kostet die Ex so eine Pfändung nicht jedesmal extra, sodaß sich ihr Unterhalt schmälert im Vgl. zum regulär bezahlten?
Also ich lese aus §850d.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind hälftig pfändbar.
"Dem Schuldner ist [..] so viel zu belassen, als er [..] zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger [..] bedarf."
Wie ist das gemeint? Wer also z.B. 1500€ Unterhalt an Frau und Kind monatlich zu zahlen hat, der darf nicht tiefer als 1500€ netto gepfändet werden, damit er im Folgemonat diese 1500€ als Unterhalt überweisen kann, oder wie? Demnach wären ja alle Gelder, die ein Unterhaltspflichtiger selbst für Miete (Hartz4-Wohnloch), Nahrung, Strom, Wasser, Heizung zwingend benötigt, pfändbar.
Wer Unterhalt nicht zahlt, wird früher oder später gepfändet keine Frage. Die Frage ist aber, ob die Unterhaltsberechtigte immer wieder neue Pfändungen vornehmen muss, wenn einer gar nicht zahlt.
Also z.B. im Monat X nichts bezahlt, dann wird Konto/Lohn gepfändet.
Was wenn man danach weitehrin nichts bezahlt? Läuft die Pfändung weiter oder muss eine neue in die Wege geleitet werden?
Kostet die Ex so eine Pfändung nicht jedesmal extra, sodaß sich ihr Unterhalt schmälert im Vgl. zum regulär bezahlten?