16-10-2018, 10:13
Da sie offensichtlich noch in Deutschland sind gilt deutsches Recht. Baden-Württemberg, also §§ 73 – 76 SchG.
Es gibt da auch keinerlei Spielraum, insbesondere wäre ein Argument "wir ziehen sowieso in wenigen Wochen um" unzulässig.
Liegen insgesamt zehn unentschuldigte Fehltage vor, wird dies von der Schulverwaltung an die zuständigen Ämter gemeldet. In der Regel hat die Schulverweigerung dann ein Bußgeld zur Folge. Schule ist keine "kann"-Veranstaltung, sondern eine Verpflichtung.
Es gibt da auch keinerlei Spielraum, insbesondere wäre ein Argument "wir ziehen sowieso in wenigen Wochen um" unzulässig.
Liegen insgesamt zehn unentschuldigte Fehltage vor, wird dies von der Schulverwaltung an die zuständigen Ämter gemeldet. In der Regel hat die Schulverweigerung dann ein Bußgeld zur Folge. Schule ist keine "kann"-Veranstaltung, sondern eine Verpflichtung.