17-10-2018, 11:16
(17-10-2018, 00:05)Arminius schrieb:Klingt gut, gibt es dilatierte Aufschlüsslung was genau man in welchem Fall.(16-10-2018, 22:59)Gast1969 schrieb: Wüsste aber nicht, was man dagegen machen kann?
Zwangsvollstreckungsabwehrklage, Erinnerung, sofortige Beschwerde ect...Klage vor Gericht Berufung, Revision...Bei den Beträgen bist Du sowieso erledigt !...Da lohnt sich das Kämpfen !
Ich warte auf Lohnpfändung vom JC, laufender Unterhalt 1288 EUR, Unterhaltrückstand kann JC vergessen

1. Zwangsvollstreckungsbeschluss -> Zwangsvollstreckungsabwehrklage
Vor dem Beschluss soll es sowas wie eine Mahnung kommen, auf die ich ein Widerspruch einreichen kann oder?
Sonst vor der Pfändung soll JC den Titel auf sich umschreiben lassen, bin ich richtig informiert? Das wird wohl auch eine Wile dauern und ich kann eine Beschwerde einreichen, wenn es zur Titelumschreibung kommen sollte.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch