19-10-2018, 22:50
Das ist ja total bescheuert, so wie das läuft. Was ist der Grund für diese komische Regelung?
Du bist verpflichtet, an die Kindesmutter als Vertreterin des Kindes zu zahlen. Wenn Sie einen Titel hat, kann sie Dich sofort pfänden lassen, denn Du kannst den Unterhalt nicht mit schuldbefreiender Wirkung auf das Konto eines Dritten überweisen.
Überweise das Geld auf Ihr Girokonto und ziehe dann die Zustimmung zur allgemeinen Verfügung der Mutter über das Sparkonto des Kindes zurück.
Du bist verpflichtet, an die Kindesmutter als Vertreterin des Kindes zu zahlen. Wenn Sie einen Titel hat, kann sie Dich sofort pfänden lassen, denn Du kannst den Unterhalt nicht mit schuldbefreiender Wirkung auf das Konto eines Dritten überweisen.
Überweise das Geld auf Ihr Girokonto und ziehe dann die Zustimmung zur allgemeinen Verfügung der Mutter über das Sparkonto des Kindes zurück.