20-10-2018, 10:37
Guten Morgen,
der Grund für diese Regelung ist, dass es der ausdrückliche Wunsch der KM ist, dass ich das Geld dorthin überweise.
Sie ist in Privatinsolvenz und hat ein P-Konto. Es geht mir dabei auch nicht um den Unterhalt, darüber kann sie verfügen, wie sie lustig ist. Das Sparguthaben steht allerdings meinem Sohn zu und sollte nicht von der KM verbraten werden (Tätowierungen, neuer TV usw).
der Grund für diese Regelung ist, dass es der ausdrückliche Wunsch der KM ist, dass ich das Geld dorthin überweise.
Sie ist in Privatinsolvenz und hat ein P-Konto. Es geht mir dabei auch nicht um den Unterhalt, darüber kann sie verfügen, wie sie lustig ist. Das Sparguthaben steht allerdings meinem Sohn zu und sollte nicht von der KM verbraten werden (Tätowierungen, neuer TV usw).