20-10-2018, 16:54
Das riecht alles seltsam. Wenn das ein Trick der Mutter ist, den pfändenden Gläubigern den Zugriff auf den Unterhalt zu blockieren, ist er doppelt falsch. Erstens fliegt das sowieso auf, dass die Dame ein Kind hat ist bekannt und spätestens bei der Vermögensauskunft wird der Frage nachgegangen, was sie für dieses Kind erhält. Zweitens kann man Unterhalt sowieso problemlos auf ein p-Konto überweisen, den Pfändungsfreibetrag kann man wegen des Kindes erhöhen lassen so dass der Unterhalt nicht weggepfändet wird weil der Kontostand dadurch zu hoch wird.
Wenn die Mutter über das Sparguthaben verfügen kann, kann sie das Geld darauf auch problemlos für Kosmetik verbraten während das Kind Hunger hat, sie ist niemand Rechenschaft schuldig - Mütter sind nun mal maximal ermächtigt im Lande.
Siehe Theo. Und ich würde mir auch mal die genauen Bedingungen ansehen, es kann sein dass du allein gar keine Veränderungen an den Vollmachten fürs Sparbuch zurückziehen kannst.
Wenn die Mutter über das Sparguthaben verfügen kann, kann sie das Geld darauf auch problemlos für Kosmetik verbraten während das Kind Hunger hat, sie ist niemand Rechenschaft schuldig - Mütter sind nun mal maximal ermächtigt im Lande.
Zitat:Welche rechtliche Folgen kann es für mich haben, wenn ich mein Einverständnis dazu, dass die Mutter allein über das Sparbuch verfügen kann, zurück ziehe? Selbstverständlich gehe ich dann mit der Mutter gemeinsam zur Bank, damit sie den monatlichen Unterhalt abholen kann.
Siehe Theo. Und ich würde mir auch mal die genauen Bedingungen ansehen, es kann sein dass du allein gar keine Veränderungen an den Vollmachten fürs Sparbuch zurückziehen kannst.