23-10-2018, 14:21
Also am besten noch so vorgenen oder?
https://www.rek-scheidungsanwalt.de/voll...einbarung/
kann sein dass die hExe Angst vom Ordnungsgeld bekommt
https://www.rek-scheidungsanwalt.de/voll...einbarung/
Zitat:Diese Vereinbarung bei Gericht, muss wiederrum z. B. durch einen Beschluss vom Familiengericht gebilligt werden. Dies bedeutet, dass das Gericht dann diese gerichtliche Vereinbarung der Eltern bzgl. des Umgangsrechtes gerichtlich billigen muss gemäß § 156 FamFG. Diese gerichtliche Billigung bedeutet, dass das Gericht im Beschluss darlegt, dass durch diese einvernehmliche Umgangsregelung der Eltern das Kindeswohl gewährleistet ist.
Des Weiteren muss das Gericht in diesem Beschluss dann den Hinweis an die Eltern erteilen, dass bei jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen den vorstehenden gerichtlichen Vergleich das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils bis zu 25.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann Ordnungshaft anordnen kann.
Des Weiteren muss der Beschluss des Gerichtes an die Eltern den Hinweis enthalten, dass das Gericht gemäß § 90 Abs1 FamFG auch unmittelbaren Zwang zur Vollstreckung der Umgangsrechtsvereinbarung gegen den sich weigernden Elternteil festsetzen lassen kann, wenn die Festsetzung der obigen Ordnungsmittel erfolglos geblieben ist.
kann sein dass die hExe Angst vom Ordnungsgeld bekommt
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch