24-10-2018, 12:36
Hallo,
leider nein, davon war erstinstanzlich nie die Rede, der Anwalt war einfach ne Pfeife!
Bei mir war es so, dass nach Beschwerdeeinreichung sofort das OLG reagiert und einen Verhandlungstermin festgesetzt hat.
Das war erstmal ein gutes Zeichen. Und jetzt kommt der Hammer!
2 Wochen vor diesem Termin kam vom OLG ein Gütevorschlag, indem fast jeder Beschlusspunkt aus der 1. Instanz mehr oder
weniger aufgehoben wurde.
Das OLG hat jeden Punkt genau erklärt, warum und wieso und mit aktuellen BGH- Urteilen untermauert. Das war dann absolut
nachvollziehbar, aber trotzdem blieb mein Anteil am Volljährigenunterhalt viel zu hoch in meinen Augen.
Meiner Tochter wurde natürlich Prozesskostenhilfe bewilligt, mich kostete das mit Anwalt und Gerichtsgebühren mehrere tausend
Euro. Der Wahnsinn schlechthin! Beim Richter aus 1. Instanz hatte ich nach Lesen seines Beschlusses das Gefühl, als ob er der
beste Kumpel (Zechkumpan) des gegnerischen Anwalts ist. Brutal wie schlampig und oberflächlich das alles verfasst wurde.
Naja, was soll´s, meine Tochter hat kurz vor dem Abi die Schule abgebrochen, 2 Jahre lang habe ich monatlich 300,-- Euro an
Mehrbedarf für Nachhilfe, Fahrtkosten und Privatschule, zzgl. zum Regelunterhalt von 441,-- Euro, abdrücken müssen, der ganze
Streit, alles war umsonst.
Nun denn, meine Ex wird weiterhin mit ihrem 150.000,-- Euro AMG-Mercedes durch die Gegend fahren und die Forderungen hören
nicht auf, Streiten bis auf´s Blut, Kinder instrumentalisieren um durchzukommen, Gerichte die da fleißig mitmachen, was soll man
da noch sagen?! Nur eins....Arbeiten aufhören und auf Hartz4 machen, dann hast Deine Ruhe!
leider nein, davon war erstinstanzlich nie die Rede, der Anwalt war einfach ne Pfeife!
Bei mir war es so, dass nach Beschwerdeeinreichung sofort das OLG reagiert und einen Verhandlungstermin festgesetzt hat.
Das war erstmal ein gutes Zeichen. Und jetzt kommt der Hammer!
2 Wochen vor diesem Termin kam vom OLG ein Gütevorschlag, indem fast jeder Beschlusspunkt aus der 1. Instanz mehr oder
weniger aufgehoben wurde.
Das OLG hat jeden Punkt genau erklärt, warum und wieso und mit aktuellen BGH- Urteilen untermauert. Das war dann absolut
nachvollziehbar, aber trotzdem blieb mein Anteil am Volljährigenunterhalt viel zu hoch in meinen Augen.
Meiner Tochter wurde natürlich Prozesskostenhilfe bewilligt, mich kostete das mit Anwalt und Gerichtsgebühren mehrere tausend
Euro. Der Wahnsinn schlechthin! Beim Richter aus 1. Instanz hatte ich nach Lesen seines Beschlusses das Gefühl, als ob er der
beste Kumpel (Zechkumpan) des gegnerischen Anwalts ist. Brutal wie schlampig und oberflächlich das alles verfasst wurde.
Naja, was soll´s, meine Tochter hat kurz vor dem Abi die Schule abgebrochen, 2 Jahre lang habe ich monatlich 300,-- Euro an
Mehrbedarf für Nachhilfe, Fahrtkosten und Privatschule, zzgl. zum Regelunterhalt von 441,-- Euro, abdrücken müssen, der ganze
Streit, alles war umsonst.
Nun denn, meine Ex wird weiterhin mit ihrem 150.000,-- Euro AMG-Mercedes durch die Gegend fahren und die Forderungen hören
nicht auf, Streiten bis auf´s Blut, Kinder instrumentalisieren um durchzukommen, Gerichte die da fleißig mitmachen, was soll man
da noch sagen?! Nur eins....Arbeiten aufhören und auf Hartz4 machen, dann hast Deine Ruhe!